Transparenzbekanntmachung FW Augsburg-Land

 

Hinweis gemäß EU-Verordnung 2024/900 zur Kommunalwahl 2026:

 

1. Sponsor: FREIE WÄHLER Bayern e.V. Kreisvereinigung Augsburg-Land; geschaeftsstelle@fw-augsburg-land.de, Schloßstr. 2c, 86405 Meitingen

2. Kontrollierende Einrichtung: Landesvereinigung FREIE WÄHLER Bayern e.V.; info@fw-bayern.de; Giesinger Bahnhofplatz 8, 81539 München

3. Veröffentlichungszeitraum: 08.12.2025 - 08.03.2026

4. Finanzierung: Die Maßnahmen werden aus Eigenmitteln ohne Zuwendungen aus dem Ausland finanziert.

5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politischen Werbemittel erhalten haben: 35.000 €

6. Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben: Aufsummierung der Rechnungsbeträge

7. Zusammenhang: Kommunalwahl Landkreis Augsburg am 08.03.2026

8. Maßnahmen: Außenwerbung (Plakate, Bauzaunbanner etc.), Flyer, Print-Anzeigen

9. Agentur (Layout): Eigenerstellung

10. Druckdienstleister: WIRmachenDRUCK GmbH (Illerstraße 15, 71522 Backnang), ohne Einfluss auf Inhalt und Platzierung

11. Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige: https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/

12. Link zum europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen: eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/transparency-and-targeting-of-political-advertising.html

13. Möglicherweise nicht konforme politische Anzeigen melden: geschaeftsstelle@fw-augsburg-land.de

14. Widerrufsrecht: geschaeftsstelle@fw-augsburg-land.de

15: Es wurden bei diesen politischen Werbemaßnahmen keine Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren genutzt.

16. TTPA-Kontaktstelle: geschaeftsstelle@fw-augsburg-land.de | FREIE WÄHLER Bayern e.V. Kreisvereinigung Augsburg-Land

17. Die Maßnahmen erfolgen ausschließlich zur öffentlichen Information. Es erfolgt keine entgeltliche Bevorzugung einzelner Anbieter oder kommerzieller Dritter.